Urheberrecht bei Bildern im Internet ad absurdum

Nachhaltigkeit und Gemeinnutz auf Abwegen Das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13 bewirkt, dass die Kennzeichnungspflicht für Bilder auf Internetseiten sogar über die Lizenzbestimmungen der Quelle z.B. Fotodatenbanken, hinausgeht. Mehr zum Urteil: RA Putte – Urteilsbegründung Kritische Stellungnahme von Pixelio zum Urteil Landgericht selbst hat schnell nachgebessert: Vorher, Nachher Weiter über… Urheberrecht bei Bildern im Internet ad absurdum weiterlesen