{"id":10215,"date":"2014-02-05T08:10:40","date_gmt":"2014-02-05T07:10:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cultura21.net\/?p=10215"},"modified":"2014-02-07T22:47:36","modified_gmt":"2014-02-07T21:47:36","slug":"urheberrecht-bei-bildern-im-internet-ad-absurdum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cultura21.net\/de\/themen\/nachhaltigkeit\/urheberrecht-bei-bildern-im-internet-ad-absurdum\/","title":{"rendered":"Urheberrecht bei Bildern im Internet ad absurdum"},"content":{"rendered":"<h3>Nachhaltigkeit und Gemeinnutz auf Abwegen<\/h3>\n<p>Das Urteil des Landgerichts K\u00f6ln vom 30.01.2014, Az. 14 O 427\/13 bewirkt, dass die Kennzeichnungspflicht f\u00fcr Bilder auf Internetseiten sogar \u00fcber die Lizenzbestimmungen der Quelle z.B. Fotodatenbanken, hinausgeht.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Mehr zum Urteil: <a href=\"http:\/\/www.ra-plutte.de\/2014\/02\/lg-koeln-pixelio-bilder-muessen-urhebervermerk-in-bild-url-auffuehren\/\" target=\"_blank\">RA Putte &#8211; Urteilsbegr\u00fcndung<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.pixelio.de\/static\/stellungnahme\" target=\"_blank\">Kritische Stellungnahme von Pixelio zum Urteil <\/a><br \/>\nLandgericht selbst hat schnell nachgebessert: <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20131205074628im_\/http:\/\/www.lg-koeln.nrw.de\/Sonnenaufgang-Justizzentrum.jpg\" target=\"_blank\">Vorher<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.lg-koeln.nrw.de\/Sonnenaufgang-Justizzentrum.jpg\" target=\"_blank\">Nachher<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p>Weiter \u00fcber die Hintergr\u00fcnde, Kritik sowie meine Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine eindeutige Kennzeichnung, die klar und verst\u00e4ndlich ist. <!--more--><\/p>\n<figure id=\"attachment_10219\" aria-describedby=\"caption-attachment-10219\" style=\"width: 474px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-large wp-image-10219\" alt=\"diesesfotohabeichgemachtallerechtevorbehaltenrolandpruefer05022014undichfindeesklasseunddierechtehabeichgenauundsieduerfenesnichtverwendentutmirleid.jpg\" src=\"http:\/\/www.cultura21.net\/wp-content\/uploads\/2014\/02\/diesesfotohabeichgemachtallerechtevorbehaltenrolandpruefer05022014undichfindeesklasseunddierechtehabeichgenauundsieduerfenesnichtverwendentutmirleid-838x1024.jpg\" width=\"474\" height=\"579\" srcset=\"https:\/\/www.cultura21.net\/wp-content\/uploads\/2014\/02\/diesesfotohabeichgemachtallerechtevorbehaltenrolandpruefer05022014undichfindeesklasseunddierechtehabeichgenauundsieduerfenesnichtverwendentutmirleid-838x1024.jpg 838w, https:\/\/www.cultura21.net\/wp-content\/uploads\/2014\/02\/diesesfotohabeichgemachtallerechtevorbehaltenrolandpruefer05022014undichfindeesklasseunddierechtehabeichgenauundsieduerfenesnichtverwendentutmirleid-245x300.jpg 245w, https:\/\/www.cultura21.net\/wp-content\/uploads\/2014\/02\/diesesfotohabeichgemachtallerechtevorbehaltenrolandpruefer05022014undichfindeesklasseunddierechtehabeichgenauundsieduerfenesnichtverwendentutmirleid.jpg 901w\" sizes=\"(max-width: 474px) 100vw, 474px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-10219\" class=\"wp-caption-text\">Mein Bild<\/figcaption><\/figure>\n<p>Meine pers\u00f6nliche Meinung ist, dass die Urheberinnen und Urheber von Fotografien \u00fcberlegen sollten, warum sie ein Bild f\u00fcr Nutzer zur Verf\u00fcgung stellen. Selbst wenn das Bild redaktionell und kommerziell zu nutzen ist nach deren Nutzungsrechten, so ist dies technisch nicht m\u00f6glich, Bilder mit Text anzuzeigen, wenn das Bild z.B. mit rechter Maustaste angeklickt wird und als Einzelbild dargestellt wird.<\/p>\n<p>V\u00f6llig ungekl\u00e4rt ist, ob die Namensbezeichnung des Bildes wie Bildnummer_UrheberIn_Datum_Quelle.jpg ausrechen w\u00fcrde, da dies ja im Titel des Browserfensters zu sehen ist. Weiterhin ist kritisch, was mit Bildern ist, die z.B. im Kopfbereich einer Webseite auf jeder Unterseite zu sehen sind. Dort wird kein Bildnachweis auf jeder Seite unter dem Bild zu finden sein.<\/p>\n<p>Weiterhin ist die Nennung der Urheberschaft im Bild aus einem ganz anderen Grund letztlich schon generell nicht rechtens: F\u00fcr Bilder, die aus dem Internet sind wie Fotodatenbanken (z.B. Pixelio), muss ein echter Link zur Fotodatenbank bzw. Bild angegeben werden. Also einfach nur Name \/ Quelle reicht nicht! Es muss Name \/ Quelle als Link sein. Das wurde leider in der Urteilsbegr\u00fcndung \u00fcbersehen.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Die Version des Landesgerichtes mit dem Einf\u00fcgen des Nachweises direkt ins Bild als eine Art Wasserzeichen verst\u00f6sst in vielen F\u00e4llen gegen das Bearbeitungsrecht. Insofern ist diese L\u00f6sung nur nach gr\u00fcndlicher Lekt\u00fcre der Lizenzbestimmungen nutzbar.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Also alle da draussen: schaut Euch die Urteilsbegr\u00fcndung genau an und entscheidet selbst, wie Ihr darauf reagiert.<\/p>\n<p>Ich jedenfalls \u00fcberlege mir, wie besonders Webseiten mit gemeinn\u00fctzigem Anliegen und auf ehrenamtlicher Basis aufgebaut, gepflegt und mit Inhalten gef\u00fcllt, die f\u00fcr die Gesellschaft von Interesse sein k\u00f6nnen, das leisten sollen.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Nachtrag: was wirklich irritiert bei dem Urteil ist, dass die 14. Zivilkammer nicht der Meinung war, dass auf der Artikels\u00fcbersichtsseite auch bei jedem Bild ein Bildnachweis stehen muss! Genau das war bereits Gegenstand der Klage, die der Kl\u00e4ger dann aber abgewandelt hat und meinte, auch bei der Einzelansicht des Bildes m\u00fcsse die Urheberrechtsbezeichnung zu sehen sein. Steht so im Artikel des Rechtsanwalts Putte, wenn ich das richtig verstanden habe.<\/p>\n<hr \/>\n<h1>Ich verstehe das Urheberrecht als eines der letzten Rechte der Pers\u00f6nlichkeitsrechte und es muss in jeder Hinsicht gewahrt werden.<\/h1>\n<p>Meine Kritik ist gerichtet an die Zumutbarkeit der unmittelbar notwendigen Kennzeichnung, um es mal logisch auszudr\u00fccken. Das w\u00fcrde in <strong>letzter Konsequenz<\/strong> bedeuten, dass jedes Bild die Kennzeichnung immer im Bild selbst haben muss, sofern die Lizenzbestimmungen es nicht ausschlie\u00dfen. Selbst bei gekauften Fotos aus Fotodatenbanken ist ein Hinweis erforderlich. Ich bef\u00fcchte, diese Art der Argumentation hat ihren Ursprung in den Printmedien. Dort ist es selbstverst\u00e4ndlich und richtig, in der N\u00e4he des Bildes \/ Grafik oder zumindest im Impressum auf die Urheberschaft hinzuweisen. Da es ein Printmedium ist, ist immer gew\u00e4hrleistet, dass die Kennzeichung unmittelbar ist (also nicht z.B. in einem anderen Buch oder auf einem anderen Flyer) und notwendig (laut Lizenz).<\/p>\n<p>Es wird Zeit, dass f\u00fcr das Internet umgedacht wird. Internet ist nicht Print. Hier gelten andere technische Vorraussetzungen. Nichts ist mehr unmittelbar. Alles ist vernetzt und und mehrdimensional mit Paralellwelten.<\/p>\n<h1>Vorschlag einer L\u00f6sung zur Kennzeichnung f\u00fcr virtuelle Medien wie das Internet<\/h1>\n<h2>Drei Regeln f\u00fcr den Nachweis<\/h2>\n<ol>\n<li>Ist das Bild im Internet zu finden (dreiteilige Angabe): \u00a9 Name der Urheberschaft \/ Quelle als Link zur urspr\u00fcnglichen Quelle \/ Link zur Unterseite, auf der das Bild verwendet wird. Beispiel: \u00a9 Roland Pr\u00fcfer \/ <a href=\"https:\/\/www.cultura21.net\/de\/themen\/nachhaltigkeit\/urheberrecht-bei-bildern-im-internet-ad-absurdum\/\" target=\"_blank\">Magazin.Cultura21.de<\/a> \/ <a href=\"http:\/\/magazin.cultura21.de\/gesellschaft\/inland\/bildrechte-richtig-angeben-sinnvoll-und-technisch-loesbar.html\">Link zur Verwendung<\/a>.<br \/>\n<blockquote><p>Erkl\u00e4rung: Der Link zur urspr\u00fcnglichen Quelle sollte in erster Linie die jeweilige Webseite sein bzw. direkter Link zur Seite, die das Bild enth\u00e4lt. So macht es keinen Sinn, direkt die Bilddatei der Quelle zu verlinken. Ein http:\/\/www. vor der Webadresse ist nicht notwendig, wenn der Weblink eindeutig als Hyperlink erkennbar ist wie z.B. farblich abgesetzt oder unterstrichen, wie auch andere Links auf der Webseite gekennzeichnet sind. Online sichtbar muss letztlich nur die Domain sein anstatt der gesamte Link (der meist viel zu lang ist). In diesem Beispiel also Magazin.cultura21.de anstatt http:\/\/magazin.cultura21.de\/gesellschaft\/inland\/bildrechte-richtig-angeben-sinnvoll-und-technisch-loesbar.html.\u00a0Subdomains sollten eindeutig angegeben werden wie z.B. magazin.cultur21.de.<\/br>Ausnahme der Linkangabe: wenn in der Lizenz zur Bilddatei keine gesonderte Verpflichtung steht, den Bildnachweis mit der Bildquelle zu verlinken, reicht dann der Name der Quelle ohne Link. Das ist der Fall bei einigen Fotodatenbanken im Internet. <\/p><\/blockquote>\n<\/li>\n<li>Ist das Bild nicht im Internet zu finden, sondern von anderen Medien wie Scan, Kamera \u00fcber die Festplatte des Computers ins Internet gestellt (zweiteilige oder dreiteilige Angabe): \u00a9 Name der Urheberschaft \/ optional: Quelle. Kein Link \/ Link zur Unterseite, auf der das Bild verwendet wird. Beispiel: \u00a9 Roland Pr\u00fcfer \/ PrueferPR \/ <a href=\"http:\/\/magazin.cultura21.de\/gesellschaft\/inland\/bildrechte-richtig-angeben-sinnvoll-und-technisch-loesbar.html\">Link zur Verwendung<\/a>.<br \/>\n<blockquote><p>Erkl\u00e4rung: optional: Quelle. Kein Link. Damit ist eine Organisation, Einrichtung, \u00fcbergeordnete Verwaltungsebene gemeint, in die die betreffende Urheberschaft untergeordnet ist. So geh\u00f6rt in diesem Fall Roland Pr\u00fcfer zu PrueferPR als \u00fcbergeordnete Agentur. FotografInnen sind oft t\u00e4tig f\u00fcr Firmen bzw. Agenturen, die zu nennen sind. Das sollte dann hier eingetragen werden. Optional ist die Angabe, da z.B. Privatpersonen oder Fotos aus dem Privatbestand diese Angabe nicht ben\u00f6tigen.<\/p><\/blockquote>\n<\/li>\n<li>Sonderfall der Vorschaubilder in z.B. Artikel\u00fcbersichten: hier ist keine Nennung der Urheberschaft zu nennen, wenn die Bildgr\u00f6\u00dfe kleiner oder gleich dem Gr\u00f6\u00dfenraum von 150 x 150 px entspricht = 22.500 Pixel. Z.B. im Gr\u00f6\u00dfenraum: 150x80px, 200x20px, 500x40px. Nicht drin sind z.B. 500x50px, 300x80px und m\u00fcssen eine Kennzeichnung erhalten gem\u00e4\u00df Punkt 1) oder 2).<br \/>\n<blockquote><p>Erkl\u00e4rung: 150 x150 Pixel ist ein vielgenutztes Format f\u00fcr Vorschaubilder (Thumbnails) in z.B. Artikel\u00fcbersichten, Magazinseiten, \u00dcberblicksseiten im Internet. Besser w\u00e4re als Standardformat 200 x 200 Pixel zu nehmen, da immer h\u00e4ufiger diese Vorschaubilder gro\u00dfformatiger abgebildet werden. Die anderen Formate errechnen sich einfach durch Multiplikation der einzelnen L\u00e4ngen und Breiten. Ist das Produkt \u00fcber dem Produkt des Standards, ist eine sofortige Kennzeichnung notwendig. Hintergrund: Technisch ist es oft nicht m\u00f6glich und nicht gew\u00fcnscht, bei Vorschaubilder eine Quelle anzugeben. Die Quelle wird nat\u00fcrlich beim Artikel bzw. der betreffenden Seite angegeben, die das Bild im Kontext enth\u00e4lt.<\/p><\/blockquote>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Mindestens ein Ort des Bildnachweises aus den folgenden drei M\u00f6glichkeiten<\/h2>\n<ol>\n<li>Bildnachweis im Impressum oder Kontaktseite (sofern es keine ausdr\u00fcckliche Impressumsseite gibt)<br \/>\n<blockquote><p>Erkl\u00e4rung: Die Impressumspflicht ist rechtlich gesichert. Diese Seite muss es auf jeder Webseite geben. Es ist jedoch nicht zwingend n\u00f6tig, die Unterseite &#8222;Impressum zu nennen bzw. den Link www.domain\/impressum zu nutzen. Es ist auch erlaubt, die Unterseite &#8222;Kontakt&#8220; zu nennen sowie www.domain\/kontakt.<\/p><\/blockquote>\n<\/li>\n<li>Bildnachweis unterhalb des Bildes<br \/>\n<blockquote><p>Erkl\u00e4rung: Der Bildnachweis unterhalb des Bildes ist der eleganteste und sinnvollste Weg und sollte unmittelbar am Bildrand deutlich lesbar zu sein. Ob nun hochkant seitlich, Unter- oder oberhalb des Bildes ist irrelevant. Lesbar hei\u00dft, dass eine Schrifttype von mindestens 6pt verwendet werden muss, da kleine Schrifttypen nur sehr schwer eindeutig erkennbar sind. In erster Linie steht die Urheberschaft im Vordergrund und der W\u00fcrdigung \/ Danksagung der Verwendung des Bildes, nicht die Pflichterf\u00fcllung des Bildnachweises. Insofern muss der Bildnachweis lesbar sein.<\/p><\/blockquote>\n<\/li>\n<li><span style=\"line-height: 1.5em;\">Wenn die Nennung im Impressum oder Kontakt nicht gew\u00fcnscht ist und unterhalb des Bildes dies technisch nicht m\u00f6glich ist (besonders f\u00fcr Laien), dann muss am Ende derselben Seite (page) oder deselben Artikels (post) die Quelle des Bildes genannt werden. F\u00fcr reine HTML-Seiten gilt dies ebenso und muss auf der selben HTML-Seite eindeutig und lesbar zu finden sein.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<blockquote><p><span style=\"line-height: 1.5em;\">Erkl\u00e4rung: \u00a0Eine Webseite ist kein Buch. Deshalb ist es nur verst\u00e4ndlich, dass eine sehr lange Impressumsseite mit vielleicht drei\u00dfig Angaben zu Fotonachweisen unerw\u00fcnscht ist. Webseiten sind oft auf Vorlagen aufgebaut, die z.B. von technisch nicht versierten Menschen (reineR AnwenderIn)\u00a0<\/span>gepflegt<span style=\"line-height: 1.5em;\">\u00a0werden. Der Inhalt steht im Vordergrund. Vorlagen bieten jedoch nur selten M\u00f6glichkeiten, Felder wie Bildbeschriftung online wiederzugeben. F\u00fcr diesen Fall gibt es die einfache M\u00f6glichkeit, am Ende des Artikels, der Seite oder der Beschreibung von Inhalten einen Quellennachweis f\u00fcr die verwendeten Bilder anzugeben. Dazu reicht es schon, eine neue Zeile zu schreiben, mit den Bildrechten, wie oben beschrieben. Das ist f\u00fcr jeden zu bewerkstelligen, ob Profi oder nur AnwenderIn.<\/span><\/p><\/blockquote>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Allein verantwortlich f\u00fcr diesen Inhalt: Roland Pr\u00fcfer, 5. Februar 2014<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachhaltigkeit und Gemeinnutz auf Abwegen Das Urteil des Landgerichts K\u00f6ln vom 30.01.2014, Az. 14 O 427\/13 bewirkt, dass die Kennzeichnungspflicht f\u00fcr Bilder auf Internetseiten sogar \u00fcber die Lizenzbestimmungen der Quelle z.B. Fotodatenbanken, hinausgeht. Mehr zum Urteil: RA Putte &#8211; Urteilsbegr\u00fcndung Kritische Stellungnahme von Pixelio zum Urteil Landgericht selbst hat schnell nachgebessert: Vorher, Nachher Weiter \u00fcber&hellip; <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/www.cultura21.net\/de\/themen\/nachhaltigkeit\/urheberrecht-bei-bildern-im-internet-ad-absurdum\/\"><span class=\"screen-reader-text\">Urheberrecht bei Bildern im Internet ad absurdum<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":10241,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[61,119],"tags":[1291,1290,1289,1282],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.cultura21.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10215"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.cultura21.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.cultura21.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cultura21.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cultura21.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10215"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.cultura21.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10215\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cultura21.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/10241"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.cultura21.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10215"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cultura21.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=10215"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cultura21.net\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=10215"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}