Kongress: „Recht auf Stadt“

„Das Städtische definiert sich als der Ort, wo die Menschen sich gegenseitig auf die Füße treten, sich vor und inmitten einer Anhäufung von Objekten befinden, wo sie sich kreuzen und wieder kreuzen, bis sie den Faden der eigenen Tätigkeit verloren haben, Situationen derart miteinander verwirren, dass unvorhergesehene Situationen entstehen.“ (Henri Lefebvre) Das Hamburger Netzwerk Recht… Kongress: „Recht auf Stadt“ weiterlesen